Rauchmelderpflicht

Seit dem 31.12.2015 ist die Installation von Rauchmelder in allen Wohnungen und Häusern gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.

In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.

In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Rauchmelder können Leben retten. Durch hochgiftige Rauchkonzentrationen ist es möglich, dass ein Mensch bereits nach drei Atemzügen bewusstlos wird und im Schlaf erstickt.

Sprechen Sie uns an, damit wir für Sie Ihre individuelle Lösung anbieten können.

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